Versicherungsrecht
Kernstück des Versicherungsrechts ist das Versicherungsvertragsgesetz. Dieses regelt grundlegende Fragen zu den einzelnen Sparten (z.B. Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, Rechtschutzversicherung, Gebäudeversicherung, etc.). Daneben gilt es die Urteile der Gerichte und die oft komplizierten Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu beachten.
Die Probleme zeigen sich meist erst im Schadensfall (beispielsweise Gebäudebrand, Sportunfall, Invalidität, Kfz-Unfall), wenn es um die Deckung und Übernahme der Kosten durch die Versicherung geht. Den Interessen der Versicherungsnehmer stehen dann jene der Versicherungen gegenüber.
Unsere erfahrenen Anwälte sind Ihre richtigen Ansprechpartner und Ratgeber zu allen Fragen und Themen des Versicherungsrechts. Seit Jahren vertreten wir private Personen und Unternehmen in versicherungsrechtlichen Angelegenheiten, sei es bei Gericht oder außergerichtlich. Auch Versicherungen greifen gerne auf unsere Erfahrung zurück.
Haben Sie eine Frage zum Versicherungsrecht oder einen Schadenfall? Unsere Rechtsanwälte sind gerne für Sie tätig.