Schadenersatz & Gewährleistung
Grundsätzlich hat jeder seinen Schaden selbst zu tragen. Nur unter gewissen Voraussetzungen kann vom Verursacher Ersatz verlangt werden. Im allgemeinen wird nur ein materieller Schaden (Vermögens­schaden) ersetzt. Immaterielle, nicht in Geld messbare Schäden werden nur ersetzt, wenn dies vom Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist (z.B. Schmerzengeld bei Verletzungen).
Werden Ihnen gegenüber mangelhafte Leistungen erbracht oder sind Sie dem Vorwurf der mangelhaften Leistungserbringen ausgesetzt, stellt sich die Frage nach Gewährleistungsansprüchen.
Wir bieten in allen Fragen zu Schadenersatz oder Gewährleistung umfassende Beratung und Vertretung vor allen österreichischen Gerichten. Unser Kanzlei ist regelmäßig mit Fragen des Schmerzen­geldes, Verdienstentganges, Bauschäden, Verkehrs- und Skiunfällen sowie Arzt- und Beraterhaftung tätig.
Arzthaftung / Schmerzengeld / Verdienstentgang / Abwehr von Ansprüchen / Verkehrsunfälle / Skiunfälle
SCHADERSATZ FRAGEN & ANTWORTEN
Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat auch viele Kleinanleger erwischt. In der Hoffnung auf rasche Kursgewinne haben zahlreiche Sparer (fast) ihr gesamtes Vermögen verloren. Durch die Umsetzung der europäischen MIFID Richtlinie im Wertpapieraufsichtgesetz (WAG) haben Anleger nun bessere Möglichkeiten, um für Anlageverluste den Berater haftbar zu machen. Die Anforderungen an die Berater sind erheblich gestiegen. Genügt eine Beratung nicht mehr den gesetzlich vorgeschriebenen Maßstäben und ist die Investitionsentscheidung des Anlegers auf die schuldhaft fehlerhafte Beratung zurückzuführen, so ist der Berater bzw. die Bank schadenersatzpflichtig.
Eine Beratung ist beispielweise dann fehlerhaft, wenn sie nicht anlegergerecht war, etwa weil eine für den Anleger zu riskante Anlage empfohlen wurde. Die Beratung kann auch fehlerhaft gewesen sein, weil der Anleger nicht ausreichend über das potentielle Risiko aufgeklärt wurde. Es gibt genügend Fälle, in denen Berater das Risiko eines Totalverlustes bagatellisiert haben.
Um dies zu prüfen, sind insbesondere die Beratungsprotokolle relevant. Neben diesen Protokollen sind aber auch die tatsächlich getätigten Aussagen des Beraters zu berücksichtigen. Eine fehlerhafte Anlageberatung führt zu einer Vielzahl schadenersatzrechtlicher Fragen. Betroffenen Anlegern ist zu empfehlen, sich bei Anwälten, die mit den Bestimmungen des WAG vertraut sind, beraten zu lassen.
Jedes Jahr häufen sich die Schiunfälle auf heimischen Pisten. Die neue Carvingtechnik bietet dem Schifahrer zwar rasch mehr Fahrspaß, aufgrund höherer Geschwindigkeiten stieg jedoch auch das Sturzrisiko. Dazu kommt, dass Carver durch die langgezogenen Kurvenradien oft mehr Platz benötigen. Die Zahl der Kollisionen steigt. Regelmäßig kommt es zu schwersten Verletzungen. Schiunfälle beschäftigen daher auch immer mehr die Gerichte.
Sofern ein Schiunfall auf eine Kollision oder auf eine mangelhafte Präparierung der Piste zurückzuführen ist, machen Verletzte regelmäßig Schadenersatzansprüche geltend. Im Falle einer Kollision kann ein Verletzter vom Unfallgegner Schadenersatz verlangen, wenn dieser den Zusammenstoss rechtswidrig und schuldhaft verursacht hat. Rechtswidriges Verhalten liegt vor, wenn sich ein Schifahrer nicht an die FIS Regeln hält. Schuldhaft ist ein Verstoß gegen die FIS Regeln dann, wenn er dem Fahrer vorwerfbar ist, was in der Regel der Fall ist. Bei Kollisionen ist es zunächst wichtig, sich den Namen und die Anschrift des Unfallgegners sowie allfälliger Zeugen zu notieren. Wer sich verletzt, sollte die Polizei rufen und für eine gute Dokumentation des Unfallhergangs Sorge tragen.
Unsere Kanzlei ist in Feldkirch, dem Sitz des für die großen Schigebiete in Vorarlberg (Montafon, Arlberg, Brandnertal, Bregenzerwald) zuständigen Landesgericht, situiert. Wir sind selbst hervorragende Schifahrer und wissen daher sowohl worauf es auf der Schipiste als auch im Gerichtssaal ankommt. Wir unterstützen sie professionell bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche aus einem Schiunfall; ebenso bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter.
Mehr dazu: https://skianwalt.at/