Erbrecht – Der letzte Wille
Oft wirkt es beruhigend, wenn für den Todesfall weitestgehend alles nach dem eigenen Willen geregelt ist. Hierbei sind nicht nur gewisse Formvorschriften, sondern auch inhaltliche Vorgaben (Pflichtteile) zu beachten. In gewissen Fällen bieten sich Verfügungen zu Lebzeiten an.
Wir stehen Ihnen als kompetente Berater bei der Vermögensnachfolge zur Seite. Auf Wunsch veranlassen wir die Registrierung Ihres Testamentes und bewahren es für Sie auf. Durch eine ausgewogene Beratung soll nicht nur Ihrem letzten Willen Rechnung getragen, sondern auch allfällige späterer Auseinandersetzungen zwischen den Erben vermieden werden.
Im Zuge eines Verlassenschaftsverfahrens ist oft ein rechtlicher Berater von Nutzen. Nicht selten stehen sich widerstreitende Interessen gegenüber oder Erben wurden „übergangen“. Es kommt vor, dass durch eine falsche Auslegung oder gar ein falsches Testament ein Erbe um seine Rechte kommt. Letztlich kann eine gute rechtliche Beratung während des Verlassenschaftsverfahrens späteren gerichtlichen Auseinandersetzungen vorbeugen. Aber auch wenn sich die Erben untereinander einig sind, helfen wir Ihnen gerne, ein solides Erbübereinkommen zu verwirklichen.
Errichtung und Registrierung von Testamenten / Vertretung in Verlassenschaftsverfahren / Abwicklung von Verlassenschaften / Beratung bei Vermögensübergaben / Konfliktregelung, Mediation unter Erben
ERBRECHT FRAGEN & ANTWORTEN
Testamente unterliegen in Österreich als letztwillige Verfügung strengen Formvorschriften. Es kann zB eigenhändig verfasst werden, wobei dann am Schluss die eigene Unterschrift gesetzt werden muss. Wird es fremdhändig geschrieben, bedarf es neben der Unterschrift des Testierenden noch diejenige von drei Zeugen. Ein mündliches Testament ist nur unter gewissen Voraussetzungen gültig. Nimmt der Erblasser etwa seinen letzten Willen nur auf Video auf, wäre dies nicht zu beachten. Für Personen, die unter Sachwalterschaft stehen, gelten wieder gesonderte Bestimmungen. Zur Regelung des Nachlasses empfiehlt sich jedenfalls ein Beratungsgespräch beim Experten.
Das Gesetz räumt die Möglichkeit ein, eine Verlassenschaftsabhandlung durch einen Rechtsanwalt im schriftlichen Weg durchzuführen. Die Erben bevollmächtigen dabei einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens, der anstatt des gerichtlich bestellten Gerichtskommissärs (ein Notar) die Verlassenschaft schriftlich abwickelt und die notwendigen Schritte für den Vermögensübergang setzt. Diese Variante spart oft Zeit und Geld! Gerne beraten und vertreten wir Sie in derartigen Fällen.
In der sogenannten Testamentsaffäre, dem wohl größten Justizskandal Österreichs, vertreten wir erfolgreich geprellte Erben. Im Jahr 2010 wurde bekannt, dass am Bezirksgericht Dornbirn über Jahre Testamente gefälscht wurden. In zahlreichen Fällen kam das Vermögen diverser Erblasser so in falsche Hände. Unsere Kanzlei vertritt in dieser brisanten Causa einen großen Teil der geschädigten Erben. Vielen konnten wir bereits zu ihrem Erbanteil verhelfen. Wir setzen uns weiter dafür ein, dass die gesetzlichen Erben zu ihrem Recht kommen.
Eine Erbenauseinandersetzung kann solideste Familienbande brüchig machen. Häufig liegt die Ursache in unbewältigten Emotionen und Verletzungen aus der Vergangenheit, aber auch in der als ungerecht empfundenen Verteilung des Nachlasses. Aber auch, wenn Sie mit dem Gedanken spielen, Ihren eigenen Nachlass zu regeln, bietet sich in vielen Konstellationen an, die wahren Interessen und Bedürfnisse Ihrer Erben zu erkunden. Eine Mediation unter Erben bietet für derartige Fälle den passenden Rahmen, zumal die Bedürfnisse aller erforscht werden und effektiv zwischen den Erben vermittelt wird.