Datenschutzrecht

„Daten sind das Öl des 21. Jahrhunderts“ brachte es der ehemalige CEO der Business Plattform XING, Stefan Gross Selbeck auf den Punkt. Ein sensibler Umgang mit Daten zum Schutz Betroffener aber auch die Möglichkeit eines grenzüberschreitenden freien Datenverkehrs stehen daher im Zentrum der EU Datenschutz Grundverordnung. Mit diesem Regelwerk wird das Datenschutzrecht grundlegend verändert und eurapoweit harmonisiert.


Jedes Unternehmen, jeder Verein, praktisch jedermann, der nicht bloß für private Zwecke Daten verarbeitet, ist vom neuen Regelwerk betroffen. Unternehmen sind gut daran beraten, ihre Prozesse auf das neue Datenschutzrecht anzupassen. Verstöße gegen Bestimmungen des Datenschutzrechts werden von den nationalen Datenschutzbehörden drakonisch bestraft.


In Österreich kann die Datenschutzkomission ab Mai 2018 bei Verstößen gegen die Datenschutz Grundsatzverordnung Strafen von bis zu EUR 20 Mio oder 4 % des Jahresumsatzes verhängen. Durch diese dramatischen Strafdrohungen wird klargestellt, dass Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen keine Kavaliersdelikte sind. Solche Verstöße werden in Hinkunft verfolgt und streng bestraft.

Unternehmen sind daher angehalten, ihren Umgang mit Daten zu hinterfragen. Jedes Unternehmen ist gezwungen, eine Bestandsaufnahme zu machen und die gesamten Datenanwendungen in einem Datenverarbeitungsverzeichnis zu erfassen. Diese Verzeichnisse sind den Datenschutzbehörden auf Anfrage unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Ergibt sich aus dem Daten Verarbeitungsverzeichnis ein hohes Risiko für Betroffene ist zudem eine Datenschutz Folgenabschätzung zu erstellen. Wird dies unterlassen drohen wiederum drakonische Strafen.


Unser Datenschutzexperte Mag. Sanjay Doshi hat sich intensiv mit den Neuerungen der europäischen Datenschutz Verordnung auseinandergesetzt und sich an der Universität Graz zum zertifizierten Datenschutzbeauftragten nach der EU Datenschutzverordnung ausbilden lassen. Wir sind dadurch ihr kompetenter Ansprechpartner in allen datenschutzrechtlichen Fragen.

Die neue DSGVO bringt in der Personendaten-Verwaltung viele Änderungen mit sich. Inwiefern Sie das betrifft und welche Maßnahmen Sie ergreifen sollten, erfahren Sie bei uns.

DATENSCHUTZ FRAGEN & ANTWORTEN

Datenschutz / e-commerce

Der Datenschutz wird immer wichtiger. Mit der Wichtigkeit des Datenschutzes steigt auch die Dichte an Rechtsnormen und damit auch die Anzahl an möglichen „Fallstricke“ für den Rechtsanwender.


Insbesondere die Betreiber von kommerziellen Websites bekommen diesen Zuwachs an neuen Regelungen zu spüren. Immer detaillierter und umfangreicher müssen Kunden darüber aufgeklärt werden, welche Daten zu welchen Zwecken für wie lange gespeichert werden und was mit den Daten nach Ablauf der Zeit passieren wird. Die jeweiligen Datenschutzerklärungen auf dem aktuellen Stand zu halten wird somit immer schwieriger und komplexer und gleichzeitig werden die drohenden Sanktionen bei einer Rechtsverletzung immer gravierender.


Unsere Kanzlei bietet Ihnen an, Ihre Homepage und AGB auf die Aktualität Ihrer Datenschutzerklärung hin zu überprüfen und gegebenenfalls auf den neuesten Stand zu bringen. Da die Rechtsfortbildung insbesondere durch die Europäische Union immer schneller voranschreitet, empfiehlt es sich in regelmäßigen Abständen, diese Erklärungen einer Inspektion zu unterziehen.

Recht und Internet

Unter „IT Recht“ fallen sämtliche Bestimmungen rund um den Computer, Software, Internet, Domains, Telekommunikation, e-commerce, Datenschutz, etc. Es handelt sich um eine komplexe und weit verzweigte Rechtsmaterie, welche sich quer durch alle Rechtsgebiete erstreckt. Dies hat zur Folge, dass die sich ergebenden Problemfelder für einen Laien nur schwer einsehbar sind und man daher Gefahr läuft – ohne professionelle Unterstützung – schnell in eine „Falle“ zu tappen.


Die Gefahren für den Rechtsanwender lauern im Detail. Sowohl für junge Wirtschaftstreibende als auch für bereits etablierte Unternehmer lohnt es sich, den Internetauftritt oder die Datenschutzklauseln in den AGB überprüfen lassen. Denn so dynamisch wie das Wirtschaftsleben ist auch die Rechtsfortbildung. Was gestern noch gut und richtig war, kann heute schon eine Rechtsverletzung darstellen.


Mit der richtigen und kompetenten Beratung lassen sich allfällige Risiken vermeiden. Je weniger Energie Sie in Rechtsstreitigkeiten investieren müssen, desto mehr Energie können Sie für Ihr Unternehmen aufwenden.

DSGVO

„Daten sind das Öl des 21. Jahrhunderts“ brachte es der ehemalige CEO der Business Plattform XING, Stefan Gross Selbeck auf den Punkt. Ein sensibler Umgang mit Daten zum Schutz Betroffener aber auch die Möglichkeit eines grenzüberschreitenden freien Datenverkehrs stehen daher im Zentrum der EU DatenSchutz GrundVerOrdnung. Mit diesem Regelwerk wird das Datenschutzrecht grundlegend verändert und eurapoweit harmonisiert.


Jedes Unternehmen, jeder Verein, praktisch jedermann, der nicht bloß für private Zwecke Daten verarbeitet, ist vom neuen Regelwerk betroffen. Unternehmen sind gut daran beraten, ihre Prozesse auf das neue Datenschutzrecht anzupassen. Verstöße gegen Bestimmungen des Datenschutzrechts werden von den nationalen Datenschutzbehörden drakonisch bestraft.


In Österreich kann die Datenschutzkomission ab Mai 2018 bei Verstößen gegen die Datenschutz Grundsatzverordnung Strafen von bis zu EUR 20 Mio oder 4 % des Jahresumsatzes verhängen. Durch diese dramatischen Strafdrohungen wird klargestellt, dass Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen keine Kavaliersdelikte sind. Solche Verstöße werden in Hinkunft verfolgt und streng bestraft.


Unternehmen sind daher angehalten, ihren Umgang mit Daten zu hinterfragen. Jedes Unternehmen ist gezwungen, eine Bestandsaufnahme zu machen und die gesamten Datenanwendungen in einem Datenverarbeitungsverzeichnis zu erfassen. Diese Verzeichnisse sind den Datenschutzbehörden auf Anfrage unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Ergibt sich aus dem Daten Verarbeitungsverzeichnis ein hohes Risiko für Betroffene ist zudem eine Datenschutz Folgenabschätzung zu erstellen. Wird dies unterlassen drohen wiederum drakonische Strafen.


Unser Datenschutzexperte Mag. Sanjay Doshi hat sich intensiv mit den Neuerungen der europäischen Datenschutz Verordnung auseinandergesetzt und sich an der Universität Graz zum zertifizierten Datenschutzbeauftragten nach der EU Datenschutzverordnung ausbilden lassen. Wir sind dadurch Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen datenschutzrechtlichen Fragen.