Arbeitsrecht

Maßgebliche Aufgabe des Arbeitsrechts ist es, das ökonomische und soziale Ungleichgewicht zwischen den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern auszugleichen.


Die Rechte und Pflichten eines Arbeitnehmers werden vom Gesetzgeber deshalb detailliert geregelt. Zahlreiche Sonderbestimmungen sollen Arbeitnehmer vor Übervorteilung durch ihren Dienstgeber schützen. Die vielen Sonderregeln bewirken jedoch, dass auch viele Arbeitgeber nicht mit den Bestimmungen des Arbeitsrechtes vertraut sind. Rechtswidrige Versetzungen oder Kündigungen, gesetzeswidrige Abrechnungspraktiken etc. sind die Folge.

Arbeitsrecht gehört zu den Spezialgebieten unserer Rechtsanwaltskanzlei. Wir beraten und vertreten bundesweit sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Wir erstellen für Sie Arbeitsverträge und/oder helfen Ihnen, Ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche vor Gericht durchzusetzen. Aufgrund unserer umfanreichen Erfahrungen und Kenntnisse schätzen uns auch Interessensvertretungen und Gewerkschaften als Partner und Vertrauensanwalt.

Egal ob Fragen zu Kündigung, Lohn- und Gehalt, Gleichbehandlung oder zur betrieblichen Gleichbehandlung (Betriebsverfassung) - bei uns sind Sie richtig.

Ungerechtfertigte Kündigung, Entlassung / Erstellung und Prüfung von Dienstverträgen / Rechtliche Vertretung vor dem Arbeits- und Sozialgericht / Betriebliche Mitbestimmung / Mobbingberatung

ARBEITSRECHT FRAGEN & ANTWORTEN

Kündigung und Entlassung - Fristen laufen!

Eine Kündigungsanfechtung ist binnen 14 Tagen ab Ausspruch der Kündigung gerichtlich geltend zu machen. Andernfalls sind die Ansprüche verfristet. Jedem Betroffenen sei daher empfohlen, unverzüglich nach Erhalt einer Kündigung anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Das Arbeitsrecht sieht einen Kündigungsschutz vor und kann eine Kündigung bzw Entlassung angefochten werden, wenn die Kündigung aufgrund eines verpönten Motivs ausgesprochen wurde (Motivkündigung) oder sozial ungerechtfertigt ist (Sozialwidrigkeit). Die Anfechtung einer Kündigung wegen Sozialwidrigkeit stellt den häufigsten Anfechtungsgrund dar. Er liegt dann vor, wenn durch die Kündigung wesentliche Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt werden und die Interessen des Arbeitnehmers schwerer wiegen als die Interessen des Arbeitgebers.

Unter welchen Voraussetzungen ist Elternteilzeit möglich?

Der Anspruch auf Elternteilzeit besteht für jene Eltern, die in einem Betrieb mit mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt sind, deren Arbeitsverhältnis bereits 3 Jahre ununterbrochen gedauert hat und die mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben. Der andere Elternteil darf sich nicht gleichzeitig in Karenz befinden. Die Elternteilzeit muss spätestens 3 Monate vor dem beabsichtigten Beginn dem Arbeitgeber schriftlich bekannt geben werden. Nähere Details der Teilzeitbeschäftigung sind dabei einvernehmlich zu vereinbaren. Kommt keine Einigung zustande, gilt der Vorschlag des Arbeitnehmers, sofern das Gericht nicht eine andere Entscheidung trifft. Ab der Bekanntgabe einer beabsichtigten Elternteilzeitbeschäftigung besteht grundsätzlich ein Kündigungsschutz, der 4 Wochen nach Ende der Elternteilzeit , spätestens aber 4 Wochen nach Vollendung des 4. Lebensjahres des Kindes endet.